Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für den MISS FROM GERMANY-Wettbewerb

1. Überblick und Struktur des Wettbewerbs

1.1 Der Wettbewerb „MISS FROM GERMANY“, organisiert von „Leandro Aponte Model Scouting“, besteht aus mehreren Phasen: Online-Casting, Workshop, Castings, Callback, Fotoshooting, Shows und dem Finale.

1.2 Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Unterzeichnung eines Kandidatenvertrages / R&O-Vertrages und dieser Teilnahmebedingungen voraus. Unvollständige Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss.

1.3 Teilnahmeberechtigt sind Frauen, die in Deutschland leben und am Stichtag (Finale) mindestens 17 Jahre alt sind.

2. Online-Bewerbung (1. Runde)

2.1 Kandidatinnen bewerben sich online mit einem ausgefüllten Anmeldeformular und grundlegenden Informationen über sich selbst.

3. Video & Catwalk (2. Runde)

3.1 Die Teilnehmer senden ein Vorstellungsvideo, das auch ihre Fähigkeiten auf dem Laufsteg (Catwalk) zeigt.

4. Online-Interview (3. Runde)

4.1 Ein Online-Interview mit der Produktion, in dem die Bewerberinnen sich persönlich vorstellen und verschiedene Fragen beantworten.

5. Scouting-Prozess & Workshop (Finale Auswahlrunde)

5.1 Diese entscheidende Phase des Wettbewerbs bietet den Teilnehmerinnen eine einzigartige und wertvolle Gelegenheit, ihre Fähigkeiten zu verfeinern und sich in der Branche zu etablieren. Sie werden an einem exklusiven Gruppentraining teilnehmen, das von dem renommierten Chefjuror Leandro Aponte persönlich geleitet wird. Dieses Training ist darauf ausgerichtet, die individuellen Talente und Fähigkeiten der Teilnehmerinnen zu fördern und ihnen wertvolle Einblicke in die Welt des Modelns zu geben. Zusätzlich wird ein professionelles Fotoshooting organisiert, bei dem die Teilnehmerinnen die Möglichkeit haben, hochwertige Portfolios zu erstellen, die für ihre weitere Karriere von großem Nutzen sein können. Für diese außergewöhnliche Erfahrung, die sowohl das Training als auch das Fotoshooting umfasst, beträgt die Teilnahmegebühr 350,- Euro. Diese Investition zielt darauf ab, den Teilnehmerinnen eine Plattform zu bieten, auf der sie ihre Kompetenzen erweitern können.

5.2 Etwa 50% der Teilnehmerinnen werden für die Aufnahmeproduktion der Castings ausgewählt.

6. Dreharbeiten und Spezifische Phasen

6.1 Umfassen Jury Casting, Callback, Auslands-Callback und das Miss From Germany-Finale.

6.2 Die Produktion übernimmt die Kosten für Flugtickets, Verpflegung und Hotel während des Auslands-Callbacks.

7. Finanzielle Verpflichtungen

7.1 Die Teilnehmer tragen die Kosten für das Teilnahme- und Reiseversicherungspaket (300-400 Euro), aber nicht die Flugtickets, Verpflegungs- und Hotelkosten für das Auslands-Callback.

8. Castings und Auswahlverfahren

8.1 Die Castings finden an verschiedenen Orten statt. Die Teilnehmer tragen die Anreisekosten selbst.

8.2 Die Kandidaten müssen sich der Jury präsentieren und Fragen beantworten.

8.3 Die Auswahl in jeder Runde erfolgt transparent nach festgelegten Kriterien, die dem Teilnehmer im Vorfeld mitgeteilt werden.

9. Rechteübertragung

9.1 Der Teilnehmer ist damit einverstanden und berechtigt den Produzenten hiermit unwiderruflich, Bild- und/oder Tonaufnahmen (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) im Rahmen des Wettbewerbs von ihm anzufertigen und diese Aufnahmen im Rahmen und für Zwecke der Produktion zu verwenden. Folglich übergibt der Teilnehmer unentgeltlich dem Produzenten das ausschließliche inhaltliche, zeitliche und örtliche unbegrenzte Recht diese Aufnahmen im Ganzen oder ausschnittsweise für Verbraucher entgeltlich oder unentgeltlich selbst oder von durch den Produzenten ermächtigte Dritte zu nutzen. Die Nutzung kann zu öffentlichen und nicht öffentlichen sowie kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken erfolgen, insbesondere zu Zwecken(1) der beliebig häufigen Ausstrahlung in Fernsehen, Internet und Hörfunk. Hier gilt die Unabhängigkeit der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, des ausstrahlenden Sender, des Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger (Free-TV, Pay-TV, Video-on-Demand, Pay-per-View etc.) und der Rechtsform des Senders (eingeschlossen sind das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen und das Recht, die Aufnahmen einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich zu machen); (2) der Vervielfältigung und Verbreitung; (3) der Verfilmung und Vertonung; (4) der Synchronisation; (5) das Zur-Verfügung-Stellen zur Wiedergabe mittels Fernseher, Computer, mobiler Endgeräte o.ä. („on-demand“); (6) der außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf Bild-/Tonträgern zu verbreiten; (7) der Tonträgerverwertung; (8) der Werbung (9); der Klammerteilauswertung; (10) des Abdrucks; (11) des Merchandising;(12) der Nutzung für Lehr-, Prüf-, und Forschungszwecke; (13) der öffentlichen Festival- und Messenutzung; (14) der Archivierung und Einspeisung in Datenbanken (insbesondere ins Internet); (15) der interaktiven Nutzung insbesondere im Internet, auf Social Media Plattformen und auf Webseiten des Produzenten oder von durch den Produzenten ermächtigte Dritte; (16) der Nutzung im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten; (17) das Recht, Vervielfältigungen von Stücke selbst oder durch den Produzenten ermächtigte Dritte herzustellen und zu verbreiten. Diese Einwilligung gilt des weiteren auch für Promotion – und Presseveröffentlichungen. Die Aufnahmen dürfen bearbeitet werden und die Bearbeitung darf ebenso ganzheitlich genutzt werden wie die ursprünglichen Aufnahmen.

9.2 Der Produzent erhält die Eigentumsrechte an den Aufnahmen (z.B. Video-, Ton- und Fotoaufnahmen) und an jeglichem anderen Material, welche der Teilnehmer im Bezug des Wettbewerbs an den Produzenten übermittelt/übergibt ; es wird nicht zurückgeschickt/zurückgegeben. Der Produzent ist uneingeschränkt berechtigt, dieses Aufnahmen im Umfang von Ziffer 5.1 zu nutzen, insbesondere im Internet, Presse und Fernsehen.

10. Verpflichtungen gegenüber Sponsoren

10.1 Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Teilnahme am Wettbewerb unentgeltlich Werbeaktivitäten für die Sponsoren durchzuführen. Dies schließt insbesondere die Verbreitung von Werbeinhalten über ihre persönlichen sozialen Medienkanäle ein.

11. Allgemeine Regeln und Verhaltenskodex

11.1 Der Produzent hat das Recht, ohne Haftungsansprüche gegenüber dem Teilnehmer und ohne Begründungen, den Ablauf des Wettbewerbs (auch kurzfristig) zu ändern oder zu jeder Zeit zu beenden.

11.2 Der Teilnehmer garantiert, dass sie aktuell keinen Model-, Management-, Merchandising- oder Künstlerexklusivvertrag auf ihren Namen und/oder darstellerischen Leistungen abgeschlossen hat und einen solchen für die Dauer ihrer Teilnahme am Wettbewerb auch nicht abschließen wird.

11.3 Mit diesen Teilnahmebedingungen vereinbart der Teilnehmer mit dem Produzenten die Einhaltung der genannten Teilnahmebedingungen für den gesamten Zeitraum des Wettbewerbs (geschätzt auf 6 – 8 Monate) bis die Gewinnerin ausgewählt und öffentlich bekanntgegeben wurde.

11.4 Das äußere Erscheinungsbild für das Auftreten bei den Shows wird zwischen dem Produzenten und dem Teilnehmer miteinander festgelegt, wobei dem Produzenten ein Letztentscheidungsrecht zusteht.

11.5 Die Teilnehmer erkennen die Ergebnisse des Wettbewerbs an. Bei Bedarf besteht jedoch die Möglichkeit, eine Überprüfung oder Bestätigung der Ergebnisse durch die Organisatoren anzufordern.

11.6 Bei Bedarf muss der Teilnehmer durch eine allgemeine ärztliche Untersuchung nachweisen, dass keine gesundheitlichen Bedenken an einer Teilnahme bestehen und ihr die Gefahren einer Teilnahme an der Teilnahme bekannt sind.

11.7 Der Produzent behält sich das Recht vor, ohne Verpflichtungen gegenüber des Teilnehmers, diesen zu jeder Zeit vom Wettbewerb abzulehnen oder auszuschließen, insbesondere bei unwahrheitsgemäßen Angaben oder bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen.

11.8 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme und Mitwirkung am Wettbewerb.

11.9 Entscheidungen des Produzenten oder der Jury sind abschließend.

11.10 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Aufzeichnung oder Ausstrahlung seines Auftretens.

11.12 Im Fall einer Meinungsverschiedenheit über diese Teilnahmebedingungen oder den Ablauf des Wettbewerbs liegt die Entscheidung abschließend und bindend dem Produzenten vor.

11.13 Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO wurden dem Teilnehmer übermittelt.

12. Verfahren bei Beschwerden

12.1 Ein festgelegtes Verfahren für Beschwerden und Streitigkeiten ist etabliert.

13. Nach dem Wettbewerb

Rechte und Pflichten der Teilnehmer nach dem Wettbewerb, insbesondere der Siegerin, werden klar definiert.

14. Ergänzung zum Kandidatenvertrag

14.1 Wenn sich der Teilnehmer für das Jurycasting qualifiziert hat, gelten diese Teilnahmebedingungen ergänzend zum Kandidatenvertrag, der von dem Teilnehmer unterschrieben wird.

14.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Kandidatenvertrag und diesen Teilnahmebedingungen hat der Kandidatenvertrag Vorrang.

Programm

  1. Folge  |  07.05. 20:15  –  Die Castings
  2. Folge  |  14.05. 20:15  –  Die Castings
  3. Folge  |  21.05. 20:15  –  Die Castings
  4. Folge  |  28.05. 20:15  –  Die Castings
  5. Folge  |  04.06. 20:15  –  Der Workshop (Gruppe A)
  6. Folge  |  11.06. 20:15  –  Der Workshop (Gruppe B)
  7. Folge  |  18.06. 20:15  –  Der Auslands-Callback (Tag 1)
  8. Folge  |  25.06. 20:15  –  Der Auslands-Callback (Tag 2)
  9. Folge  |  02.07. 20:15  –  Der Auslands-Callback (Tag 3)
  10. Folge  |  09.07. 20:15  –  Der Auslands-Callback (Tag 4)
  11. Folge  |  16.07. 20:15   – Der Auslands-Callback (Tag 5)
  12. Folge  |  23.07. 20:15   – Die Liveshow MFG 2022 Krönung